.

Begleiteter Umgang

Eltern bleiben Eltern – trotz Trennung und Scheidung

Begleiteter Umgang

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern

 

 

Eltern bleiben Eltern – trotz Trennung und Scheidung 

 

 

Insgesamt werden pro Jahr rund 200.000 Ehen in Deutschland geschieden. Kinder, die eine Scheidung der Eltern erleben, sind in der Regel sehr betroffen und traurig. Oftmals erfolgt auch eine Projektion auf die eigene Person: Die Kinder betrachten sich als Auslöser und Schuldige der Scheidung. Entscheidend für das kindliche Wohlbefinden sind zwei Hauptfaktoren:

Gelingt es den Eltern einerseits, ihre Konflikte beizulegen und andererseits mit dem Kind weiterhin eine gute und tragfähige Beziehung aufrecht zu erhalten, wirkt sich dies sehr positiv auf die Kinder aus. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen viele Familien in Trennung und Scheidung Unterstützung von außen.

 

 

  • Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt aller Bemühungen.
  • Neutralität im Familienstreit – von Seiten des DKSB werden über den inhaltlichen Verlauf des Begleiteten Umgangs keine Informationen an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gegeben.
  • Der Wille des Kindes ist stets zu berücksichtigen.
  • Lösungs- und Ressourcenorientierung ist der Ansatz in der Arbeit mit allen Familien.
  • Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen runden den Unterstützungsgedanken ab.

In der Zusammenarbeit mit den Familien wird die Erreichung folgender Ziele fokussiert:

  • Anbahnung, Wiederherstellung und/oder Weiterführung des Besuchskontaktes zwischen dem Kind und dem jeweiligen Umgangsberechtigten (Vater, Mutter, Großeltern, Stiefeltern, Stiefgeschwister, Pflegeeltern)
  • Das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen findet Umsetzung
  • Die Eltern erkennen, wie belastend die hochstrittige Situation für das Kind ist
  • Die Eltern entwickeln zusammen mit der Fachkraft Lösungswege

Das zentrale Ziel ist die Befriedung der Situation. Eine eigenverantwortliche und verantwortungsbewusste Gestaltung des Sorge- und Besuchsrechts der betroffenen Erwachsenen wird angestrebt.

Die Ausbildung der ehrenamtlichen Umgangsbegleiter*innen vermittelt die Grundsätze der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie das Leitbild des DKSB.

Die Qualifizierung der Ehrenamtlichen beinhaltet folgende Themenbereiche:

• Rechtliche Grundlagen des Begleiteten Umgangs
• Grundlagen des Begleiteten Umgangs im DKSB
• Familiensysteme und Familienphasen
• Dynamiken in Trennungs- und Scheidungsfamilien
• Kindliche Reaktionen auf familiäre Konflikte sowie Trennung und Scheidung
• Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch in Familien
• Süchte und psychische Erkrankungen
• Pflege- und Adoptionsfamilien
• Binationale Familien und Migration – Interkulturelle Grundlagen
• Kindeswohl und Kindeswille
• Grundlagen der Bindungstheorie
• Kommunikation mit Trennungs- und Scheidungsfamilien
• Rolle, Aufgaben und Grenzen der Umgangsbegleitung
• Was bedeutet Helfen? – Selbsterfahrung und Selbstreflexion
• Kinderrechte, UN Kinderrechtskonvention
• Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen
• Datenschutz und Schweigepflicht
• Umgang mit Abbruch und Verweigerung

Alexandra Schreiner-Hirsch
E-Mail: bu@kinderschutzbund-bayern.de
Tel.: 089/920089-18

 

 

Dieses Projekt wird aus den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.  

 

Nehmen Sie Kontakt auf!

Sie wollen mehr Erfahren?

Rufen Sie uns an.

oder

Schreiben Sie uns eine Nachricht.

Wir informieren Sie gerne.