Kinderrechte ins Grundgesetz – unsere Forderungen
Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel. Diesen Artikeln stimmen wir in allen Punkten zu und setzen uns für die Erreichung dieser ein. Warum? Weil alle Kinder dieser Welt die gleichen Rechte haben. Das Recht des Kindes muss stets im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen.
Wir sind der Meinung, dass zum Thema Kinderrechte schon viel passiert. Zahlreiche Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen haben erkannt, wie wichtig es ist, sich für die Rechte von Kindern einzusetzen. Dennoch sind wir, was die Umsetzung der Kinderrechte anbelangt, nicht zufrieden. Nach wie vor fordert der DKSB LV Bayern e.V. zusammen mit dem „Aktionsbündnis Kinderrechte“ von den politisch Verantwortlichen die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Damit würden Kinder endlich als das respektiert, was sie sind: Vollwertige Persönlichkeiten, deren freie Entfaltung verfassungsmäßig geschützt ist. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Kinder, in allen Lebensbereichen, die sie mittelbar sowie unmittelbar betreffen, Gehör finden. Kinder sollen in ihren Familien, Institutionen, Kommunen und Ländern gehört und miteinbezogen werden.
Kinderrechte ins Grundgesetz
Die offizielle Seite
des Aktionsbündnis Kinderrechte.
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Kinderrechte in guter Verfassung?
Die offizielle Seite des Gesprächforums
veranstaltet von der Kinderkommission des Bayerischen Landtags
und des DKSB Bayern
zu dem Thema “Kinderrechte in guter Verfassung?”
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