München, 26. Juni 2018 – Immer wieder werden Kinder für bayerische Volksfeste und Brauereien redaktionell und werblich zusammen mit Alkohol abgebildet. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Drogenmissbrauch und unerlaubten Suchtstoffverkehr ruft der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Bayern e. V. (DKSB LV Bayern) dazu auf, Kinder nicht länger für Werbezwecke, die in Verbindung mit Alkohol oder anderen, sucht-gefährdenden Substanzen gebracht werden, zu benutzen. Wir sagen: Kinder und Alkohol gehören nicht zusammen.

Am 26. Juni 2018 jährt sich der Internationale Tag gegen Drogenmissbrauch und unerlaubten Suchtstoffverkehr, kurz „Weltdrogentag“, zum 30. Mal. Ziel vieler internationaler Bemühungen ist es, auf das Thema Drogensucht und seine Folgen aufmerksam zu machen und durch präventive Aufklärungsarbeit insbesondere Kinder und Jugendliche davor zu bewahren. In Bayern, dem Land des Bieres und vieler traditionsreicher Bierfeste, ist das Verhältnis zu dem in aller Welt beliebten Braugetränk ein ganz besonderes. Immer wieder begegnet man Werbeflyern, Anzeigen oder gar Pressebe-richten, in denen Kinder, zumeist in Tracht, mit Bierkrügen abgebildet werden. Zuletzt erschien ein solcher Bericht zum Maibaumfest in einer regionalen, oberbayerischen Zeitung. Eine aufmerksame Leserin wandte sich daraufhin an die Geschäftsstelle des DKSB LV Bayern e.V., um derlei Veröffentlichungen zukünftig Einhalt zu gebieten.

Erst zwei Jahre zuvor gab es einen ähnlichen Zwischenfall: Auf dem Titelblatt einer Werbebroschüre war ein kleiner Junge in Tracht zu sehen. In seiner Hand hielt er einen Maßkrug – eine Werbung für ein regionales Starkbierfest. Darauf reagierte der DKSB LV Bayern e. V. prompt mit einem Schreiben an den Veranstalter und Herausgeber des Werbeblatts. Margot Czekal, Geschäftsführerin des DKSB LV Bayern e. V., erklärt: „Kleine Kinder mit Bierkrügen in der Hand verharmlosen ein Getränk, das bei all seiner Beliebtheit hierzulande ein hohes Suchtpotential besitzt und offiziell eine Droge ist. Viele Kinder sind vermutlich auch noch gar nicht in der Lage, die Botschaft einer solchen Darstellung zu verstehen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen und ihr Schutz oberste Priorität haben. Werbung mit Kindern muss sich in einem geschützten Rahmen bewegen, in dem sichergestellt ist, dass dem Kind durch die ausübende Rolle kein geistiges, seelisches oder körperliches Leid zugefügt wird oder dass es unzulässig instrumentalisiert wird.“

Das Ende März veröffentlichte „DHS Jahrbuch Sucht 2018“ der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. verdeutlicht mit aktuellen Zahlen, wie es um den Alkoholkonsum in Deutschland bestellt ist: Insbesondere die Zahlen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in 2016 aufgrund eines akuten Alkoholmissbrauchs in Krankenhäusern stationär behandelt wurden, ist mit 22.309 Patienten zwischen 10 und 20 Jahren sogar um 1,8 % zum Vorjahreswert gestiegen. Vergleicht man die Fälle mit der Behandlungszahl im Jahr 2000, entspricht dies einer Steigerung von 134,5 %*. Allein in Bayern wendet der Staat jährlich rund 1 Million Euro** für die Prävention gegen Alkoholmissbrauch auf. In einer kürzlich veröffentlichten Pressemeldung warnte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml aufgrund neuerer Statistiken explizit Jugendliche vor den Gefahren durch Alkohol und verweist auf mehrere Präventionsprogramme.

Umso wichtiger ist es Kinder und Jugendliche vor einer Instrumentalisierung im Sinne der Alkoholindustrie zu schützen und sie vielmehr über mögliche Folgen aufzuklären. „Wir würden uns wünschen, dass Gesellschaft und Politik unsere Kinder vor schädlichen Einflüssen mit der gleichen Leidenschaft schützen, wie wir unser bayerisches Brauchtum pflegen“, ergänzt Margot Czekal.

*Quelle: DHS Jahrbuch Sucht 2018; **Quelle: PM 89/GP Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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