Wichtiges Signal an die Bund-Länder-AG: Kinderschutzbund zum Beschluss der Jugend- und Familienminister zu Kinderrechten ins Grundgesetz

Berlin, 20.05.2019. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat am 17. Mai 2019 in Weimar den Beschluss gefasst, die rechtliche Position von Kindern zu stärken und sich einstimmig für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen.

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, erklärt dazu:
„Wir begrüßen den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, bei dem es keine Gegenstimmen gab. 16 zu Null für die Kinderrechte, das ist ein ganz starkes Signal – auch an die Justizministerkonferenz und an die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die bis Herbst einen konkreten Formulierungsvorschlag vorlegen will. In diesen Tagen feiern wir den 70. Jahrestag unseres Grundgesetzes. Wir sagen: Ohne Kinderrechte ist das Grundgesetz noch nicht in bester Verfassung! Wir brauchen die ausdrückliche und vollumfängliche Verankerung der Kinderrechte, um das gesellschaftliche Bewusstsein für die Rechte von Kindern zu schärfen. Kinder haben ein Recht auf Schutz, auf Beteiligung sowie auf bestmögliche Förderung und das Kindeswohl muss bei allen sie betreffenden Entscheidungen Vorrang
haben.“