Corona: Übergangsregelung der 2G-Regel für 12-17-Jährige ist keine Lösung!

München, 19. November 2021 – Die neuesten Anti-Corona-Maßnahmen benachteiligen Kinder und Jugendliche in großem Ausmaß. Die meisten Kultur-, Sport- und Freizeitangebote können vielerorts nurmehr unter der 2G-Regel besucht werden, was zu einer Ausgrenzung von bislang ungeimpften 12 – 17-jährigen führt. Der Kinderschutzbund Landesverband Bayern e. V. (DKSB LV Bayern) fordert daher eine alternative Regelung für Kinder und Jugendliche in Bayern, die über die Übergangsregelung hinaus geht.

Nachdem Bayern nun die vierte Corona-Welle erreicht hat, gelten erneut deutlich strengere Corona-Regeln. Um genau zu sein, gilt ab sofort weitgehend die 2G-Regel, was bedeutet, dass Fitnessstudios, Sportstätten, Kinos und Museen, Theater, Zoos und Bäder als auch der touristische Bahn- und Reisebusverkehr nurmehr für Geimpfte und Genesene zugänglich gemacht wird. Kinder bis 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Für ältere Kinder und Jugendliche gibt es eine sogenannte „Übergangszeit“. Das bedeutet, dass die Gruppe der 12 – 17-Jährigen, die weder genesen noch geimpft sind, lediglich die Teilnahme am Sporttraining als auch an Theater- oder Musikproben sowie der Restaurant Besuch bis Ende des Jahres erlaubt ist.

Der DKSB LV Bayern sieht die neuesten Maßnahmen äußerst kritisch. Es kann nicht im Sinne der Regierung sein, Kinder von 12 – 17 Jahren vom sozialen Leben auszuschließen. Da alle schulpflichtigen Kinder mindestens zweimal die Woche getestet werden, sollte dies als Grundlage ausreichen, damit Kinder einer normalen, gesellschaftlichen Teilhabe nachgehen dürfen. Ferner sollte eine Übergangsregelung für diese Jugendlichen dringend zeitlich ausgeweitet werden, da man ihnen genügend Zeit geben muss, gemeinsam mit ihren Eltern eine Impfentscheidung zu fällen und einer Immunisierung nachzukommen.

Als Kinderschutzbund Landesverband Bayern möchten wir uns der aktuellen Haltung der STIKO anschließen, die besagt: „Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.”

Wir nehmen unsere Verantwortung als Lobby für die Kinder in Bayern wahr, in dem wir die Bayerische Landesregierung auffordern, die aktuellen Maßnahmen für 12 – 17-Jährige so anzupassen, dass diese keine soziale Ausgrenzung erfahren. Darüber hinaus fordern wir, dass eine Übergangsregelung über den 31. Dezember 2021 hinaus geht und den betroffenen Jugendlichen mehr Zeit für eine Impfung zugesteht.

 

Kontakt:
Der Kinderschutzbund Landesverband Bayern e. V.
Cordula Falk, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Tel.: (089) 920089-20,